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St. Bernward Krankenhaus Aktuelles & Presse

Testpflicht für Besucher entfällt, Maskenpflicht bleibt vorerst

Ab dem 1. März 2023 müssen Besucher bei Betreten des St. Bernward Krankenhauses keinen Test mehr vorlegen, aber weiterhin Maske tragen.

Ab dem 1. März 2023 entfällt für Besucher des St. Bernward Krankenhauses die Testpflicht. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt allerdings weiterhin bestehen, vorerst bis zum 7. April 2023. Hier gilt: Patientinnen und Patienten, die stationär im St. Bernward Krankenhaus versorgt werden, werden gebeten, bei Verlassen des Zimmers ihre FFP2-Maske zu tragen. Für Besucher stationärer Patienten gilt die Maskenpflicht in allen Bereichen des Hauses, auch im Patientenzimmer. Auch Patienten (und Begleitpersonen) der Krankenhausambulanzen und der MVZ-Praxen im Vinzentinum müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Weitere Besuchseinschränkungen für Besucher stationärer Patienten gibt es nicht mehr: Ab dem 1. März 2023 sind wieder mehrere Besucher gleichzeitig erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Patienten in Isolationszimmern, die leider keinen Besuch empfangen können.

Alle aktuell geltenden Besuchsregelungen können Sie hier einsehen.

 

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