Je nach Art Ihrer Krankenversicherung sind Sie in der Regel verpflichtet, zu den Kosten der Krankenhausbehandlung einen Eigenanteil beizusteuern. Wir bitten Sie, diesen Betrag bar oder per EC-Karte bei unserer Patientenaufnahme einzuzahlen.
Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Mit der Fallpauschale sind sämtliche Kosten für den stationären Aufenthalt abgedeckt, mit Ausnahme der Zuzahlung.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 39 SGBV) müssen Versicherte für die Dauer der Krankenhauspflege zehn Euro pro Tag zuzahlen; dies jedoch nur für maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Sollten Sie in einem Kalenderjahr bereits stationär behandelt worden sein, bringen Sie bitte die Quittung für Ihre Zuzahlung mit. Hat die erste Behandlung schon 28 Tage gedauert, müssen Sie nichts weiter bezahlen. Sollten Sie beispielsweise bereits 15 Tage im Krankenhaus verbracht haben, müssen Sie noch bis zu 13 Tage bezahlen.
Entsprechend Ihrer Aufenthaltsdauer im St. Bernward Krankenhaus zahlen Sie diesen Betrag bitte bei Ihrer Entlassung an der Patientenaufnahme in bar oder mit EC-Karte.
Als privat versicherter oder selbstzahlender Patient haben Sie die Möglichkeit, Wahlleistungen zu vereinbaren: Die Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, Ihre persönliche Betreuung durch die leitenden Ärzte, eine umfangreiche Menüauswahl und vieles mehr. Detaillierte Informationen über unsere Wahlleistungen finden Sie im Download-Bereich im Flyer "Informationen für Wahlleistungspatienten". Weitere Fragen beantworten Ihnen auch gern unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme.
Tel.: 05121 90-1509, Tel.: 05121 90-1463 oder Tel.: 05121 90-1330.