Leidet ein Patient an Herzrhythmusstörungen, prüfen wir, ob die Notwendigkeit eines Herzschrittmachers besteht. Sollte dies der Fall sein, setzen wir in Zusammenarbeit mit der Gefäßchirurgischen Klinik Herzschrittmacher ein.
Ein Herzschrittmacher ist immer dann erforderlich, wenn das Herz anfallsweise oder dauernd zu langsam schlägt oder sogar stillsteht. Durch regelmäßige elektrische Impulse zeigt der Schrittmacher dem Herzen an, wann es schlagen soll. Dabei kann der Schrittmacher seine Frequenz und damit die des Herzens der jeweiligen körperlichen Belastung anpassen. Wenn das Herz selbst genügend eigene Schläge erzeugt, nimmt dies der Schrittmacher wahr und hält sich zurück. Bei zu starkem Absinken der Herzfrequenz setzt er sofort wieder mit der vorgegebenen Frequenz ein.
In einigen Fällen sind zur Erfassung von Herzrhythmusstörungen sogenannte Event-Rekorder (Ereignis-Rekorder) sehr nützlich. Dies sind kleine Geräte, die der Patient selbst bedienen kann, um kurzfristig auftretende Rhythmusstörungen des Herzens zu dokumentieren. Bei Ohnmachtszuständen unklarer Ursache kann man die feuerzeuggroßen Geräte auch ohne Probleme unter die Haut einsetzen, damit sie selbsttätig Rhythmusstörungen erfassen können. Erst mit Hilfe dieser Geräte kann manchmal geklärt werden, ob ein Herzschrittmacher überhaupt erforderlich ist.