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St. Bernward Krankenhaus Aktuelles & Presse

Nur noch ein fest definierter Besucher pro Patient

Im St. Bernward Krankenhaus gilt ab sofort die Regelung, dass jede Patientin und jeder Patient während des gesamten Aufenthaltes lediglich einen fest definierten Besucher empfangen darf.

Dieser Besucher wird bereits bei der Aufnahme des jeweiligen Patienten festgelegt und vom Krankenhaus dokumentiert. Alle weiteren Besuchsregelungen bleiben wie bisher bestehen.

„Uns ist bewusst, wie wichtig es für unsere Patienten ist, die Zuwendung ihrer Angehörigen zu bekommen“, stellt BK-Geschäftsführer Stefan Fischer fest. „Deshalb möchten wir auch weiterhin Besuche auf Station ermöglichen – dies geht aber nur mit gewissen Einschränkungen.“

So beträgt die maximale Besuchszeit seit Mitte Oktober pro Tag eine Stunde. Zudem muss im gesamten Krankenhausbereich bereits seit dem Frühjahr während eines Besuches dauerhaft eine Maske über Mund und Nase getragen werden – auch im Patientenzimmer. „Wir bitten jeden Besucher eindringlich, sich wirklich an diese Regelungen zu halten“, betont Fischer. „Nur so können wir das Besuchsrecht weiterhin aufrechterhalten.“ Bei einer Nichtbeachtung der Regelungen behalte sich das Krankenhaus vor, Besuchsverbote auszusprechen.

Alle aktuell geltenden Regelungen gibt es hier noch einmal im Überblick:

  • Jede Patientin bzw. jeder Patient kann täglich einen fest definierten Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Dieser Besucher wird bei der Aufnahme festgelegt und vom Krankenhaus dokumentiert. Ausgenommen hiervon sind Besucher der Palliativ- und der Frühgeborenenstation, Begleitpersonen auf der Geburtenstation (Väter/Vertrauenspersonen) sowie Besucher sterbender Patienten. Besucher der Intensivstation werden gebeten, sich ggf. im Einzelfall mit der ärztlichen Leitung der Intensivstation abzustimmen.
  • Patienten in Mehrbettzimmern werden gebeten, sich mit ihren Zimmernachbarn bezüglich der Besuche abzusprechen. An den Besuchszeiten selbst ändert sich nichts: Besuche sind täglich zwischen 10 und 18 Uhr möglich.
  • Besucher dürfen das Krankenhaus nur betreten, wenn sie gesund sind. Besuchern mit Infektsymptomen kann leider kein Zutritt gewährt werden, gleiches gilt für Personen, die in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Patienten hatten.
  • Das St. Bernward Krankenhaus ist weiterhin dazu verpflichtet, die Personalien und Kontaktdaten der Besucher per Fragebogen aufzunehmen und den aktuellen Gesundheitszustand abzufragen. Den Fragebogen geben die Besucher bei Verlassen des Krankenhauses am Empfang ab. Wichtig ist, dass sie Beginn und Ende ihrer Besuchszeit eintragen. Der Fragebogen wird drei Wochen lang aufbewahrt und anschließend vernichtet.
  • Im gesamten Krankenhaus gelten die gängigen Hygienemaßnahmen:
    • Das konsequente Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist während der gesamten Besuchszeit Pflicht – ohne Ausnahme und auch in den Patientenzimmern. Die Besucher werden gebeten, ihre Masken mitzubringen.
    • Vor und nach dem Besuch sowie nach dem Toilettengang sind die Hände zu desinfizieren, Desinfektionsspender sind in den Patientenzimmern vorhanden.
    • Zu Patienten und Mitarbeitern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
    • Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten (Husten/Niesen in ein Einmaltaschentuch, alternativ in die Ellenbeuge, anschließend Händedesinfektion).

 

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