Ab dem 1. März 2023 entfällt für Besucher des St. Bernward Krankenhauses die Testpflicht. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt allerdings weiterhin bestehen, vorerst bis zum 7. April 2023. Hier gilt: Patientinnen und Patienten, die stationär im St. Bernward Krankenhaus versorgt werden, werden gebeten, bei Verlassen des Zimmers ihre FFP2-Maske zu tragen. Für Besucher stationärer Patienten gilt die Maskenpflicht in allen Bereichen des Hauses, auch im Patientenzimmer. Auch Patienten (und Begleitpersonen) der Krankenhausambulanzen und der MVZ-Praxen im Vinzentinum müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
Weitere Besuchseinschränkungen für Besucher stationärer Patienten gibt es nicht mehr: Ab dem 1. März 2023 sind wieder mehrere Besucher gleichzeitig erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Patienten in Isolationszimmern, die leider keinen Besuch empfangen können.
Alle aktuell geltenden Besuchsregelungen können Sie hier einsehen.